Nun soll Gustl Mollaths Gutmütigkeit benutzt werden, ihm selbst die Schuld zu zu schieben, er hätte „mitgewirkt“. Nach gesetzeswidriger Verhaftung, ohne richterliche Anhörung, auf allen Kanälen ohne Antwort: so verhält sich die bayrische Justiz immer noch „von oben herab“.
„Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein sagte gegenüber Telepolis, sie habe sich mit mehreren Medizinern über die Sachlage unterhalten und alle hätten ihr bestätigt, dass „sie die ärztliche Pflicht sehen, sobald ein Explorationsgespräch verweigert wird, den Patienten sofort zu entlassen“. Sie sagte außerdem: „Kein einziger Arzt, mit dem ich gesprochen habe, hat mir bestätigt, dass das Verhalten von Dr. Leipziger in Ordnung gewesen sei.“
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38660/1.html
In einer Pressemitteilung sagt Strate, dass die Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft weiterhin die Vorgaben des Bundesverfassungsgrichts missachte:
„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Augsburg bedeutet, dass in Bayern auch künftig Beschuldigte, die sich einer psychiatrischen Untersuchung entziehen wollen, für die Dauer von sechs Wochen in psychiatrischen Krankenhäusern eingesperrt werden dürfen, selbst wenn der Beobachtung kein konkretes fallbezogenes Untersuchungskonzept zugrunde liegt, die zwangsweise Unterbringung deshalb auf die Erlaubnis einer vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich untersagten Totalbeobachtung hinausläuft.“
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38660/1.html
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