Die Kammer in Bayreuth kann natürlich versuchen, abzuwarten, bis das Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg beschlossen ist, aber das kann dauern. Bequemer weise wird der Richter, der regelmäßig viele Prüfungstermine (wie in den letzten Jahren auch bei Gustl) durchzuwinken hat, die Sache liegen lassen, aber jeder Tag der Freiheitsberaubung wird in seiner Verantwortung stehen.
Es gab keinerlei Beweise der Klinik für eine anzunehmende Gefährlichkeit, und da die Beweise für die vorgeworfenen Straftaten und die Belege für den angeblichen Wahn sogar durch den Wiederaufnahmeantrag der STAATSANWALTSCHAFT Regensburg widerlegt sind, gibt es keinen Grund für eine weitere unfreiwillige Unterbringung.
Warum spielt das Gericht auf Zeit? Der seltsame Fernseh-Beitrag, der eine Vertagung von vier Wochen berichtete, die Zeitungs-Aussagen, dass das Gericht für seinen Entscheid Wochen brauchen würde: ES geht um FREIHEITSBERAUBUNG! Jeder Tag ist zu viel!
Braucht die Klinik Bayreuth noch Zeit zum Akten-vernichten?
www.gustl-for-help.de enthält frische Anzeigen …
25. April 2013 um 16:34 Uhr
Es sieht schlecht aus für Herrn Mollath, weil bei unserer Gesellschaftsform nicht das Verhalten (der Herrschenden) berücksichtigt wurde. Dadurch kann keine den Menschenrechten entsprechende Rechtspolitik geboten werden. Herr Mollath ist vom Wohlwollen der Gruppe der Psychiater und der Justiz abhängig. Dieses Wohlwollen ist durch die von bekannten Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram Experiment und vom Stanford Prison Experiment – http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ) nicht vorhanden. Außerdem gibt es eine bekannte Selbstliebe, den Narzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus ), eine Gruppenaggressivität, die Xenophobie (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ) und das Bestreben, Kritiker zu ächten ( vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm ). Rechtsmittel und auch Petitionen sind übrigens Kritiken. Es gibt auch weitere egoistische Interessen wie auch Neid, Missgunst, Bequemlichkeitsstreben, Geldgier usw.. Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist auch bekannt.
Das kausale schlüssige Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“ (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Ein derartiges, vom Narzissmus geprägtes selbstgefälliges Gruppenverhalten kann z.B. auch bei der Bundesregierung beobachtet werden (vgl. z.B. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ).
Herrn Mollath sollte gestattet werden, aus der Staatsbürgerschaft der BRD entlassen und ihm überlassen werden, in einem Land politisches Asyl zu bekommen.
Vorschlag gegen den Machtmissbrauch:
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt sollten keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.