Auszahlung der Spenden an Gustl Mollath
Am 20.12.2013 hat nun Gustl Mollath die erste Rate der Spenden bekommen,
die mit Zustimmung des Finanzamt für Körperschaften an ihn auch direkt auszahlbar ist, so weit die Spendenden auf steuermindernde Spendenquittungen verzichten.
Dann fehlt noch die Klärung, wie mit der Nötigung und der Rufschädigung umzugehen ist … Die Androhung der Anzeige, verbunden mit übler Nachrede und über dpa und Zeit eilig verbreitet, und die im Internet im Zitat nachgeäffte Rufschädigung durch den Jazzclubbesitzer haben andere Anwälte zu klären,
die ungefragte Veröffentlichung von persönlichen Mails an einen Anwalt und dessen Verbreitung unbelegter Verdächtigungen in der Presse und die damit beabsichtigte Falschbeschuldigung muss wohl die Anwaltskammer beurteilen.
Strafbarkeit wegen Nötigung oder Erpressung dies vertreten jedenfalls zwei Berliner Rechtsanwälte in ihrer lesenswerten Strafanzeige (PDF-Datei).
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Frau Staatsanwältin als Gruppenleiterin Dr. Wagner am 30.12.2013
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Steuerhinterziehung: … habe ich mit Verfügung vom 16.12.2013 folgende Entscheidung getroffen:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
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Mehr: http://psychiatrie-politik.wikispaces.com und http://psychiatrie-politik.blogspot.de
Der Wert der Arbeit eines Unterstützungskreises in der Sicht eines „Staranwaltes .h.c.>mit „selbsternannten“ Unterstützenden wurde durch das Vorgehen klar gemacht, die Götter von ober herab kennen wir genügend in Psychiatrie und Justiz. ——————
„Der BGH hat es als mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich angesehen, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Rechtsanwalt mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen habe, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten.“ http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b9b8c93c75d14a30059261d76b84395e&nr=66178&pos=0&anz=3
8. Januar 2014 um 17:43 Uhr
Ein riesen „Zirkus“ um nichts … Für was es gut war? Ich weiß es nicht – Ich schüttle einfach nur den Kopf. Schämen können sich die, die Herrn Fritz Letsch vorverurteilt haben.
http://muschelschloss.blogspot.de/2014/01/mollath-spenden-ermittlungsverfahren.html
6. Januar 2014 um 11:07 Uhr
Eingestellt, prima. 🙂
Liebe Grüße
Anne