Junge Männer, die nicht für IS und Taliban kämpfen wollen, die nicht in der Ukraine zum Kriegsdienst mit den Faschisten wollen, werden von militaristisch denkenden Politikern wegen angeblicher „Freundschaften“ der Präsidenten in die Herkunfts-Länder abgeschoben. In den Tod.

Tutzing Demo Ev.Akademie

Abschiebung

Neue Abschiebe-Einrichtungen geben den Geflüchteten keine Möglichkeit zu Information, Rechtsberatung und Hilfe. Bereit sein für den Flieger ist das einzige Ziel.

Mord

Ja, heimtückisch und absehbar: Es gibt schon Tote, und es gibt die angeblich sicheren Bereiche nicht, denn die Länder werden von Kriegsgruppen kontrolliert, die Familien sind auf dem Ziel-Radar: Junge Männer, die nicht mit kämpfen wollen, sind Feinde, auch wenn sie nicht organisiert sind. Es gibt schon einen Toten nach der Abschiebung, einen weiteren nach der „freiwilligen Rückkehr“. Polizei-Beamte können den Dienst verweigern, wenn sie ein Gewissen haben.

Menschenrechte

Welche Menschenbilder haben diese Regenten?

Welche Besitztümer und Zeiten wollen sie verteidigen?
Eingang Ev. Akademie Tutzing reservier tfür Staatsministerin

Die alten Möglichkeiten, noch möglichst viele Waffen in alle Länder zu verkaufen, ohne an Konsequenzen zu denken?

CSU Geschwätz: Rassistische Hetze

Menschenrechte waren eine Idee der Vereinten Nationen

Als Kurt Eisner die Hoffnungen hatte, aus dem Völkerbund nach dem 1. Weltkrieg eine weltweite Regierung zu schaffen, die solche Kriege mit Gas und grausamen Todesarten verhindern, wurde er für seine Offenlegung der preußischen Kriegstreiberei durch Adel, Banken, Industrielle, Militär und Monarchie mit dem Segen der Kirchen von einem verhetzten katholischen Jung-Adeligen erschossen.

Die Menschenrechte von 1948

sind zwar von den Staaten unterschrieben, aber von der Politik bis heute noch nicht mit gedacht:


„… da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal,
damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen
oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

münchner tag der menschenrechte

Der dezentrale Tag der Menschenrechte am 10.Dezember ist schon in Vorbereitung, www.nordsuedforum.de

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Dass das Leben von geflüchteten Menschen nicht einer Abwägung von unseren Interessen unterliegt, wie es jetzt allerorten geschieht,

wäre auch nach unserem Grundgesetz nicht zulässig, auch wenn es von manchen als Konjunktiv gelesen wird: Die WÜRDE des Menschen ist unantastbar? Sie ist abschieb-bar.

Schluss mit der Diskriminierung von Ukrainern

Was werden wir tun?

Die Rechtswege sind klar, aber die Einsicht der Politiker im Wahlkampf ist es nicht:

Der Rechtsbruch in Nürnberg, dem jungen Afghanen den Abschiebe-Bescheid nicht zu zu stellen, sondern ihn mit Abführung in der Schule zu überraschen, wo er natürlich keinen Widerspruch einlegen kann, was ihm zu stünde, aber nicht erwünscht ist:

Amtsgericht Nürnberg

So schreiben es freundliche Juristen, im Klartext ist es eine Ohrfeige: Eine Behörde, deren Handeln nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, ist …. verbrecherisch!

CSU Geschwätz: Rassistische Hetze!

Statt rechtliche Wege einzuhalten, wird der Schulleiter in den behördlichen Zwang genommen, und die Mitschüler hatten mehr Rechtsgefühl als alle eingesetzten Polizeikräfte, die danach auch noch die populistische Lüge verbreiteten, der junge Afghane habe mit Rache gedroht: Die Nürnberger Amtsrichter glaubten ihm und seinen Lehrkräften mehr als der Polizei und verhängten keine Abschiebe-Haft.

dem Ansehen der Polizei würde es mehr dienen, sich solcher zwielichtigen Aktionen zu verweigern

aber dazu würde Zivilcourage im Dienst gehören, und da ist die Frage der Kollegen-Schelte wahrscheinlich die erste Angst.

Eine andere Konsequenz ist wohl nicht zu befürchten, denn es gab einmal gute Gewerkschaften, oder?

Bayrische Helfer-Versammlung weitet sich zur Demo aushttp://gemeinsam-fuer-menschenrechte-und-demokratie.de

24. Juni: Es reicht! Ausbildung und Arbeit statt Abschiebepolitik!

Bayernweite Demo am Samstag, 24. Juni 2017 in München Auftakt Marienplatz 13:00 Uhr
Schlusskundgebung vor der Bayerischen Staatskanzlei

Seit der Ankunft vieler Flüchtlinge im Sommer 2015 sind Viele in Bewegung geraten. Mit großem Engagement traten Tausende ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen für eine großartige Willkommenskultur ein. Nun stehen Geflüchtete und Unterstützer*innen vor einem Scherbenhaufen.

Trotz großen Bemühens beim Deutscherwerb, bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird dies e Arbeit von zuständigen Behörden, von der bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung unterlaufen.

Über 100 afghanische Männer wurden in den letzten Monaten von Deutschland nach Kabul abgeschoben.

Viele der Betroffenen arbeiteten jahrelang hier und waren bestens integriert; einige standen kurz vor ihrer Hochzeit. Andere wurden abgeschoben, obwohl sie schwer krank sind.
Die Zahl derer, die von Abschiebung bedroht sind, ist um ein Vielfaches höher. Flüchtlinge mit sogenannter „geringer Bleibeperspektive“, viele aus Afghanistan, bekommen Arbeitsverbote, sie dürfen nicht in Ausbildung, häufig gibt es nicht einmal einen Deutschkurs oder ein Praktikum.

Die Bedrohung durch Abschiebungen und Arbeitsverbote wirken wie ein Fallbeil gegen das Bemühen um Integration. Es verurteilt die Betroffenen zum Nichtstun und treibt viele in eine psychische Ausnahmesituation. Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, für Schulen und Betriebe. Und es hat eine enorme Vergeudung von Steuergeldern zur Folge.

In Petitionen, unzähligen Briefen und vielfältigen Protestaktionen in ganz Bayern wurde diese menschenverachtende Ausgrenzungspolitik angeklagt und kritisiert.
Wir sagen: Es reicht! So kann es nicht weitergehen. Es muss sich endlich etwas bewegen. Integration darf nicht bestraft werden.

Wer einen Ausbildungsvertrag bekommt, soll eine Ausbildung machen dürfen. Wer eine Arbeit gefunden hat, soll diese antreten und behalten dürfen. Wir wehren uns auch gegen die Spaltung von Flüchtlingen entlang einer „besseren“ oder „schlechteren“ Bleibeperspektive und wenden uns gegen diese menschenverachtende Politik. Wenn sich die Regierung nicht bewegt, müssen wir uns bewegen!

Kommt alle – ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Geflüchtete, Lehrerinnen und Lehrer, Engagierte aus Initiativen, Menschenrechtsorganisationen, Verbänden und Parteien. Unser Protest muss
laut und kraftvoll sein!

  • Kein Arbeitsverbot für Asylbewerber*innen!
  • Keine Verbote bei Bildungsangeboten und Ausbildung!
  • Keine Abschiebungen nach Afghanistan!
  • Wir erheben unsere Stimme – im Namen der Menschlichkeit!

http://gemeinsam-fuer-menschenrechte-und-demokratie.de

Dieser Aufruf wird unterstützt von:

AHA! Asyhelferkreis Aschheim, Aktionsgruppe Asyl Landkreis Erding , Arbeitskreis Asyl Dachau, Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit, Asylhelferkeis Eichenau, Asylhelferkreis der Gemeinde Berg am Starnberger See, Asylhelferkreis Puchheim, Asyl Helferkreis Eching, Asylkreis Grafrath, Augsburger Flüchtlingsrat, Ausländer- und Integrationsbeirat Erlangen, Bayerische Ärzteinitiative für Flüchtlingsrechte, bayr. Landesarbeitsgemeinschaft FRIEDEN der LINKEN, Bayerischer Flüchtlingsrat, Bellevue di Monaco, Bündnis für Flüchtlinge Kaufbeuren Ostallgäu und Umgebung, Dachverband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer Deutschlands VETO, Förderkreis Asyl Gauting e.V., Frauenverband Courage e.V. München, Helferbund Asyl e.V. Buchloe, Helferkreis Grünwald, Helferkreis Asyl Heberthausen, Helferkreis Haimhausen, Helferkreis Asyl Obergünzburg, Helferkreis Miesbach, Helferkreis Schnaitsee, INITIATIVE Ausbildung statt Abschiebung Regensburg, Interkulturelles Forum e.V., Internationalistisches Bündnis, Jugendverband Rebell München, Junges Bündnis für Geflüchtete München, Kampagne für Demokratie und Solidarität Kademos e.V., Kinder auf der Flucht e.V., Migrationsbeirat München, Morgen e.V., Münchner Flüchtlingsrat, Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V., München ist bunt! e.V., Netzwerk Bildung und Asyl Bamberg, Netzwerk „Willkommen in Vilsbiburg“, Paritätischer Wohlfahrtsverband – Bezirksverband Oberbayern, Pro Asyl, Rechtshilfe für Ausländer/innen München e.V., Refugio München e.V., SchlaUSchule, Trägerkreis Eine Welt Haus e.V., Trägerkreis Junge Flüchtlinge e.V., Türkenfelder Asylhelferkreis, Ulmer Flüchtlingsrat, United Refugees, Unterstützergruppe „Asyl/Migration Dillingen a.d.D.“ e.V., Willkommen in Happurg, Zusammenschluss Bayrischer Bildungsinitiativen e.V.

Diese Liste wird laufend ergänzt, Rückmeldungen bitte an
www.gemeinsam-fuer-menschenrechte-und-demokratie.de
V.i.S.d.P Thomas Lechner, c/o Münchner Freiwillige – Wir Helfen e.V., Tumblingerstr.50, 80335 München

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