Anzeige gegen Vollzugsbeamte

Anwälte beklagen, dass Kontakt zu Flüchtlingen bewusst erschwert wird

Unter den Anwälten, die im Freistaat Asylbewerber vertreten, wächst der Unmut über die bayerische Justiz. Verstärkt werde seit einiger Zeit die Kontaktaufnahme zu den Flüchtlingen erschwert, wo es nur geht. Der Erlanger Rechtsanwalt Rainer Frisch hat nun gegen Vollzugsbeamte der Abschiebehaftanstalt Eichstätt nicht nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern gleich auch Strafanzeige gestellt – wegen Freiheitsberaubung. Frisch war eigens aus Erlangen nach Eichstätt gefahren, um einen Mandanten abzuholen. Der Haftbeschluss gegen den Afghanen war nicht rechtens: Das Abschiebungsdatum fehlte.

Nun aber geschah etwas, was Frisch bislang nicht für möglich gehalten hatte. Statt den Mann unverzüglich freizulassen, wurde er circa weitere zwei Stunden festgehalten. Der Grund erschloss sich Frisch erst später: Diesen Zeitraum nutzte womöglich die Regierung von Oberfranken, um einen neuen Haftbeschluss nachzureichen – mit Abschiebungsdatum. Kaum aus dem Gefängnis heraus, wurde der Asylbewerber vor den Augen des Anwalts erneut festgenommen. „Mittlerweile muss man in Bayern befürchten, dass der Rechtsstaat ausgehebelt wird“, sagt Frisch. Er wisse nicht, „was das noch mit Gewaltenteilung zu tun hat, wenn die Justiz in dieser Weise mit der Verwaltung der Regierung von Oberfranken zusammenarbeitet“. Mit zwei Sätzen hat das Justizministerium die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen – „kein Anlass“ zu Konsequenzen, heißt es da.  weiter: sueddeutsche.de/bayern/abschiebehaft-anzeige-gegen-vollzugsbeamte-1.4086370

Zahlreiche Fälle von überzogener Verfolgung

Zuständigkeitsbereich Amtsgericht Mühldorf am Inn

  • Fahrpreis Euro 4,90, Kontrolle der Personalien durch Bundespolizei im Zug. Dann erst Zuziehung des Schaffners, der ein erhöhtes Fahrtentgelt in Höhe von Euro 60,00 verlangte.
  • Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen gemäß §§ 265 a Abs 1, Abs3, 248a StGB,
  • Beschuldigtenvernehmung schriftlich mit Geständnis und Bezahlung des erhöhten Fahrtentgeltes in Höhe von Euro 60
  • Einschreiten von Amts wegen wegen des besonderes öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung
  • Strafbefehl über 40 Tagessätze à Euro 10,00

Gesamtkosten

Euro 60,00 + Euro 400 + Euro 73,50 für Kosten des Verfahrens = Euro 533,50

Angeblich sind 40 Tagessätze völlig normal. Angeblich liegt es im Ermessen der Bahn. Lt. Telefonat mit einem Bahnmitarbeiter erfolgt in der Regel keine Anzeige, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt wird. Wird dieses nicht bezahlt oder kommt es zu Wiederholungsfällen, dann erfolgen Strafanzeigen.

In einem anderen aus dem Zuständigkeitsbereich Amtsgericht Ingolstadt kam  der junge Mann in die  JVA, da er trotz Androhung der Haftstrafe seine Geldstrafe nicht bezahlt und auch nicht mit Antrag auf Ratenzahlung geregelt hat.


zwei ähnliche Fälle

Im ersten war ich selbst im Zug und sah wie ein Nigerianer dem Schaffner 20 Euro hin hielt. Normalerweise kann man auch im Zug bezahlen, der Kontrolleur wollte das Geld nicht nehmen und die Polizei rufen, ich bin mit einem Mann dazu gekommen, der Nigerianer sagte, der Automat hätte den Schein nicht genommen und er habe kein Kleingeld (sein Ticket kostete ca.3 Euro), der Kontrolleur behauptete, der Nigerianer wäre vor ihm davongelaufen, was weder der junge Mann noch ich so gesehen haben, schliesslich wurde der Schaffner hinzugeholt und er bekam einen Strafzettel über 60 Euro.

Zweiter Fall:

vier junge Afghanen fahren mit dem Servus Ticket statt mit dem Bayern Ticket, das Servusticket gilt auf den meisten strecken auf denen auch das Bayern-Ticket gilt, sehr kompliziert rauszufinden, kostet etwa drei Euro für vier Personen weniger als das Bayern-Ticket, sie werden kontrolliert, die Kontrolleurin, sagt, das Ticket funktioniert nicht, sie schreibt die Namen auf, einer der Jungs hat den Namen des anderen falsch geschrieben, die Kontrolleurin sagt, sie sollen es durchstreichen und richtig drauf schreiben, sie nimmt die Ausweise, geht in die Toilette, und telefoniert….

danach gibt sie ihnen die Tickets nicht mehr, sie wollen die Tickets, die Frau sagt, die bekommen sie nicht mehr, sie müssen aussteigen und sie würden dann keine Strafe bekommen, kurz danach erhalten drei die sechzig Euro Strafe, einer erst nach zwei Wochen mit der Mahnung, weil er nicht gezahlt hatte, was ja auch nicht ging, weil er nie den Strafzettel erhalten hatte. Ich rufe also bei der Bahn an, im Computer steht, der junge Afghane hätte die Kontrolleurin beleidigt, angegangen und versucht zu betrügen, indem er den Namen durchgestrichen hatte, der junge Afghane ist einer der ruhigsten und friedlichen Menschen, den ich kenne.


seebrücke

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