2014 – Verleihung des Ehrenpreises „pro reo“ an Rechtsanwalt Michael Euler

» Die Begründung der Jury

Er erhält die Auszeichnung für seine besonderen Verdienste im Zusammenhang mit der Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren des Ulvi K. im Fall „Peggy“. Rechtsanwalt Michael Euler ist als junger Einzelanwalt in Frankfurt am Main tätig. Er bearbeitet strafrechtliche und zivilrechtliche Mandate.
Im Jahr 2009 hat er sich auf Bitte der Betreuerin von Ulvi K. dessen Wiederaufnahmeverfahren angenommen. Ulvi K. war bereits seit 2004 in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

Der junge Mann, selbst geistig schwer benachteiligt und auf dem Stand eines Zehnjährigen, war vom Landgericht Hof auf der Basis eines zweifelhaften Geständnisses wegen Mordes an der 9jährigen Peggy Knobloch verurteilt worden. (…) www.ag-strafrecht.de/ProReo

» Laudatio von Prof. Dr. Sabine Nowara

Verfolgt man das Geschehen um die Wiederaufnahme des Falles Ulvi K., so hört es sich an, wie ein ganz schlechter Krimi oder liest sich wie das vielleicht noch zu schreibende Anwaltshandbuch: „Was kann in der Ermittlung und im Strafprozess alles schief laufen“.

(…) Der Belastungszeuge erklärt, dass seine Aussage falsch gewesen ist und er dazu von der Polizei gedrängt worden war, da man ihm dafür die Entlassung versprochen haben will.
Dazu erklärt die Staatsanwaltschaft Bayreuth, dass die falsche Aussage kein Anlass für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei, weil das Landgericht sein Urteil nicht auf diesen Zeugen gestützt habe. Wörtlich: „Das war nur ein völlig unwesentliches Rädchen bei der Urteilsfindung.“

Und tatsächlich wird die Aussage des Zeugen in der 130 Seiten starken Urteilsbegründung nur in einem Satz erwähnt, als es um die Frage geht, ob Ulvi K. in Tötungsabsicht gehandelt habe.Was Herr Euler jedoch zu Recht ins Feld geführt hat, ist das Argument, dass man nicht weiß, wie dieseAussage das Bewusstsein der Richter geprägt hat. Der Jurist geht davon aus, dass man Informationen aus seiner Beurteilung ausblenden kann, wenn man sie aus rechtlichen
Gründen beispielsweise nicht benutzen darf. Der Psychologe weiß aber, dass eine einmal generierte Information auch dann auf einen Entscheidungsprozess wirkt, wenn man sich bemüht, so zu tun, als habe es sie nicht gegeben.

Ein weiterer gravierender Mosaikstein in der Urteilsbegründung der Richter bildete das Gutachten über die Glaubwürdigkeit von Ulvis Geständnis. Ein renommierter Psychiater ist davon ausgegangen, dass Ulvi dasgeschilderte Szenario von niemandem hat suggeriert werden könnenundUlvi aufgrund seiner geistigen Defizite einen solchen Hergang auchnicht hätte erfinden können.

Vielleicht hätte man einen Psychologen fragen sollen, der sich mit Suggestionsaspekten in Aussagen auskennt. Die vernehmenden Beamten hatten nämlich sehr wohl ihre „Tathergangshypothese“ und diese dem Beschuldigten auch vorgehalten. Eine Übernahme derartiger Aspekte ist dann auch einer Person mit intellektuellen Einschränkungen möglich. http://www.ag-strafrecht.de

Melilla-Zaun

Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins

  • hat die Aufgabe, eine unabhängige und uneingeschränkte, wirksame Strafverteidigung zu fördern und zu sichern;
     
  • dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch der im Strafrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen;
     
  • gibt jährlich ein Verzeichnis ihrer Mitglieder heraus, das es ermöglicht, einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt am gewünschten Ort zu finden, der auch bereit sein wird, über die Besonderheiten der örtlichen Strafgerichte zu informieren;

Kommentar: Schön, wenn die engagierten Menschen solche Nachrichten weitergeben, statt in selbst-proklamierten „Staranwälten“ Hoffnungen zu setzen.

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