Die Corona-Paniken sind ansteckender als ein Virus, sie werden für manche auch tödlich enden, wenn sie in der Unvernunft bleiben oder den Lebensmut verlieren.
Alle Re-Aktionsformen
dürften wir bald erlebt haben, aber die überlegten Aktionsformen beginnen erst langsam:
da gibt es die Geschwätzigen, die alle mit ihrer neuesten Angst oder Hilfe- oder Rettungs- oder Verschwörungs-Idee beschäftigen …
die ganz Stillen, die zu Hause auf ein Lebenszeichen der früheren Bekannten warten,
die schon mit eigener Überforderung und Kindern und Not die Situation mit oder ohne Arbeit bewältigen,
die Familien mit neuartigen Beziehungen zu Lehrkräften und Schulsystem, das selber grade erst Internet lernt …
die Gelassenen, die ihr Nachbarschaft beruhigen und für nahe Hilfe sorgen können …
und alle, die zwischen verschiedenen Arten wechseln können, je nach dem, wer sie grade anspricht, mit oder ohne Abstand, Anstand, Mundschutz oder Uniform.
die Aktionsformen beginnen
Aus den Arbeitsverhältnissen hatten wir etliches nachzuholen: Internet- und Konferenzfähigkeiten, sortieren zuverlässiger Nachrichtenkanäle, Arbeitsrecht …
… und wir lernen die Vorteile einer Auto-armen Stadt, geruhsamer und wichtiger Arbeitsweisen und die Fragen des Kapitalismus in seinen perversen Formen der Konzerne, die nur sich selbst und ihre Dividenden retten, auch mit Kurzarbeitergeld.
Der Bundestag beschließt im Sicherheitsausschuss Rüstungsexporte.
Die Zustimmung zu autoritären Beschlüssen wächst, und die Übergriffe der überforderten Polizisten wachsen mit.
Ein Medien-Gleichklang wie eine Gleichschaltung, die wir sonst nur von den (damals?) 37.000 Journalist*innen der NATO in der Außenpolitik kennen …
Grundgesetz?
Eine Heidelberger Anwältin klagte gegen die Notverordnungen mit Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
- Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.
- Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
- Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
- Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.
- Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.
- Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.
Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt, schrieb sie, und:
… organisieren Sie selbst eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht online ganz einfach… Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr versammeln – und werden die Homepages gesperrt. Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg: WIR SCHAFFEN DAS!!! Ihre Beate Bahner Erklärung und Eilantrag
Dann folgte ein Aufenthalt in der Psychiatrie, denn es war wohl eine Situation von Alkohol oder Verfolgungswahn, was sie in der späteren Versammlung vor solidarischen Menschen vor der Polizeistation nach ihrer Einvernahme erklärte.
Versammlungsrecht?
bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200409_1bvq002920.html
Tröpfchen-Infektion
Eigentlich wissen wir jetzt, wie mit Abstand eine Infektion zu vermeiden ist. Ein Mundschutz ist nur für Situationen notwendig und sinnvoll, in der sich jemand selbst oder andere vor der eigenen Infektion schützen will, oder in hygienischen Situationen von Lebensmitteln für andere oder pflegende Nähe.
Eine geistige Tröpfchen-Infektion geht über sie seelische hinaus: Manche ertragen schon nicht die Menschen in der Ferne, ertragen keine abweichende Meinung oder machen andere Informationen lächerlich. Auch das schafft Distanz. Abstand halten als „soziale Distanz“ zu übersetzen ist etwas zu simpel.
Virologie?
Die Kompetenzen, zwischen Grippe-Viren und Toten-Zahlen (der Bayrische Rundfunk brachte wochenlang die Zahlen der italienischen Toten, aber keine Informationen zu den Rosenheimer Starkbier-Helden, die dort die Krankenhäuser füllen?) – Es gibt keine vergleichbaren Test-Zahlen. Das neue Daten-Vormacht-Institut ist eine amerikanische Konzern-Universität, die auch in der WHO mitmischt:
Auf den Nachdenkseiten
Gibt es viele vom Mainstream abweichende Meinungen, die das eigene Denken und Überlegen anregen können: nachdenkseiten.de/
Dort gibt es einen Kommentar zur Situation von Muthesius als pdf und gibt es einen Artikel zu der amerikanischen Totenstatistik-Uni … die uns das Gruseln lehren kann:
Wenn dich ein KenFM-Artikel nicht erschreckt:
Ich ertrag ihn ja auch nur schlecht und kenne die tödlichen linken Berührungsängste mit den rechten Medien, die er nicht teilt:
Leo aus Italien ist mit Fulvio Grimaldi befreundet. Und Fulvio schildert nicht nur die augenblickliche Situation in seinem Land, sondern stellt sie in Zusammenhänge. Solltet Ihr Zeit dazu haben, hört Euch Fulvio an: https://www.youtube.com/watch?
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