Positionierung des Bayerischen Städtetags zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten vom 30. Mai 2017
Entgegen der restriktiven Praxis einiger Landratsämter, wie sie von Helferkreisen berichtet wird, verlangt der Bayrische Städtetag eine angemessene Umgangsform mit Geflüchteten, wie sie in den meisten Berufsschulen längst gängige Praxis ist.
Hoffentlich beendet das die Wahlkampf-Reitereien des unsäglichen Innenministers?
…vom Sozialausschuss erarbeitet und im Rahmen der letzten Vorstandssitzung beschlossen …
Wir haben uns an Herrn Staatsminister Herrmann, Frau Staatsministerin Müller, Herrn Staatsminister Dr. Huber, Frau Staatsministerin Aigner, die zugehörigen Staatssekretäre und Amtschefs, die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Frau Schreyer sowie die Präsidenten von vbw, IHK, HWK, LAG FW und BJR mit der Bitte um Unterstützung gewandt.
Positionierung des Bayerischen Städtetags
zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
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- Die langjährige Erfahrung mit den Integrationsleistungen für Geflüchtete hat gezeigt, dass Zugang zu Bildung (Alltagsbildung und formale Qualifikation / Ausbildung) und Beschäftigung ein wesentliches Schlüsselelement für sozialen Frieden in der Stadtgesellschaft darstellt.
Aus arbeitsmarktpolitischen Erwägungen wie auch im Hinblick auf eine spätere erfolgreiche Reintegration ins Herkunftsland oder andere Aufnahmeländer und als Ausgangspunkt für ggf. erwünschte wirtschaftliche Zusammenarbeit erscheint es mehr als sinnvoll, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhalten bzw. deren Potenziale für den hiesigen Arbeitsmarkt nutzbar zu machen, anstatt sie Untätigkeit und ungewollter wirtschaftlicher Abhängigkeit zu überlassen. - Zukünftig wird erwartet, dass die Asyl- und Schutzverfahren vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge deutlich schneller verbeschieden werden und somit früher Klarheit herrscht. Nicht bleibeberechtigte Personen sollten dann idealerweise vor Überantwortung an die Kommunen möglichst zeitnah wieder zurückgeführt werden, um alle Integrationsbemühungen auf den längerfristig bleibeberechtigten Personenkreis fokussieren zu können. Grundsätzlich trägt dann auch die Argumentation, sich auf bereits Anerkannte zu fokussieren. Die momentane Situation weicht hiervon jedoch noch ab.
- Die langjährige Erfahrung mit den Integrationsleistungen für Geflüchtete hat gezeigt, dass Zugang zu Bildung (Alltagsbildung und formale Qualifikation / Ausbildung) und Beschäftigung ein wesentliches Schlüsselelement für sozialen Frieden in der Stadtgesellschaft darstellt.
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- Die vielfach jungen Geflüchteten, deren Asylverfahren sich entgegen der Bekundungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie die Männer und Frauen aus Herkunftsländern, denen keine hohe Bleibeperspektive zugeschrieben wird, die jedoch nicht zurückgeführt werden können, werden durch die Unsicherheit über ihre Zukunft in Deutschland in ihrer Motivation für ihre schulische Ausbildung stark gebremst und sehen zum Teil keine Perspektive. Deshalb sollte ihnen der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ermöglicht sowie Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden.
- Es sollte nicht außer Betracht bleiben, dass dieser Personenkreis möglicherweise für Fehlverhalten und Radikalisierung anfälliger wird und Überlegungen zur Sicherstellung eines geregelten Tagesablaufs und einer gewissen Beratung / Betreuung sollten auch für diese Personengruppe angestellt werden. Die damit verbundenen Probleme dürfen nicht kommunalisiert werden.
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- Durch zahlreiches Bürgerschaftliches Engagement und große Bereitschaft bei vielen Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern konnten in Bayern bereits eine beachtliche Zahl an Personen in Praktika, Berufsausbildungsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Um Unverständnis und Frustration bei den Helferkreisen und bürgerschaftlich Engagierten sowie Ausbildungsbetrieben zu vermeiden, gilt es zu verhindern, dass die Integrationsbemühungen zum Teil im Sande verlaufen und großes Engagement umsonst war.
- Durch das Bundesintegrationsgesetz wurde eine gesonderte Regelung eingeführt, die den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung sowie die anschließende Arbeitsaufnahme im erlernten Beruf ermöglichen sollte. Intention des Gesetzes ist es, von der speziellen Duldung erfassten Ausländern im geordneten Rahmen eine neue Perspektive zu eröffnen und zudem der Wirtschaft zusätzliche Fachkräfte zukommen zu lassen.
- Nach § 60a Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ist eine Duldung wegen dringender persönlicher Gründe im Sinne von Satz 3 zu erteilen, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnimmt oder aufgenommen hat, die Voraussetzungen nach Absatz 6 nicht vorliegen und konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen. Die positiven wie negativen Tatbestands-merkmale sollten dabei nicht restriktiv ausgelegt werden.
- Insbesondere genügt schon nach dem Wortlaut der Vorschrift, dass der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufnimmt. Der Wortlaut zwingt nicht zu dem Verständnis, die Ausbildung müsse bereits tatsächlich in der Weise begonnen sein, dass sich die Betroffenen an ihrem Ausbildungsplatz eingefunden haben. Auch der Abschluss des Ausbildungsvertrags lässt sich begrifflich hierunter fassen.
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- Zudem können unter bestimmten Umständen im Einzelfall auch Personen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten erfasst werden, sofern ihr Asylantrag vor dem 31. August 2015 gestellt wurde.
- Auch das negative Tatbestandsmerkmal, dass konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen dürfen, sollte nicht derart ausgelegt werden, dass dies in einer Vielzahl von Fällen greift, sondern auf die Einzelfälle beschränkt werden, die vollziehbar unter das Dublin-Verfahren fallen oder z.B. bereits ein Flug zur Rückführung gebucht wurde.
- Rechtssicherheit während der Ausbildung für die Arbeitgeber und die Geflüchteten könnte in Anlehnung an einen Vorschlag von Oberbürgermeister Reiter dadurch hergestellt werden, dass:
- die Weisung durch das IMS an die Ausländerbehörden in dem Sinne geändert wird, dass bei Vorliegen eines Ausbildungsvertrages für abgelehnte Asylsuchende eine Beschäftigungserlaubnis und damit eine Ausbildungsduldung für die gesamte Dauer der Ausbildung erteilt wird;
- die im IMS vorgenommene Interpretation, dass bereits die Einleitung der erstmaligen Klärung der Identität des Ausländers als „konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung“ verstanden wird, zurückgenommen wird;
- die Aufnahme von Beschäftigung auch für abgelehnte Asylbewerber erleichtert wird, soweit eine Rückkehr ins Heimatland zeitlich nicht sofort absehbar ist. Einzelfallentscheidungen sollen auch für Personen aus den sog. sicheren Herkunftsstaaten möglich sein;
- eine Beschäftigungserlaubnis bzw. eine Ausbildungsduldung für die Absolventinnen und Absolventen der Berufsintegrationsklassen und schulanalogen Projekte erteilt werden kann, wenn die Aussicht auf Aufnahme einer Ausbildung besteht;
- während des laufenden Asylverfahrens die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis nicht an die sogenannte Bleibewahrscheinlichkeit geknüpft wird und damit der Ausgang von individuellen Asylverfahren bzw. Klageverfahren vorweg genommen wird.
- Bayerischer Städtetag
Prannerstraße 7, 80333 München Postfach 100254, 80076 München Telefon Tel: (089) 29 00 87-0 post@bay-staedtetag.de
Website www.bay-staedtetag.de
Bilder von der bayernweiten Demo gegen Abschiebungen
25. Juni 2017 um 16:04 Uhr
Intregation von Flüchtlingen ist sehr wichtig finde ich. Dies beugt auch irgendwo Kriminaltät etwas vor, da die Menschen etwas sinnvolles zu tun haben.