Wer unterstützt mit mir den Rechtsstreit iranischer Flüchtlinge um ihre Versammlungsfreiheit? everywhere.de.pledgebank.com/GUstreik gustreik.blogsport.eu
Die Art der bayrischen StaatsreGIERung, Migranten abzuschrecken und das Asylrecht auf dem Verwaltungsweg die Menschen erledigen zu lassen, ist menschenverachtend. Christlichkeit hatte einmal eine Richtung, Heuchelei ist die Gegenwart. Die Aktion der Asylbewerber ist auch auf Facebook zu finden: https://www.facebook.com/GUStreik
Eventueller Präzedenzfall in Würzburg!
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat letzte Woche in einem Eilantrag, erstmalig juristisch in Deutschland anerkannt, dass auch sog. Ruhepausen, wie Schlafen, zu einer politisch gerechtfertigten Aktion zählen, sowie das Aufstellen von Zelten/Pavillons (ggf. auch geschlossen) hierfür.
Im Wortlaut heisst es „Das Aufstellen von Zelten ist unter Hinnahme der straßen- und wegerechtlichen sowie ordnungsrechtlichen Beeinträchtigung grundsätzlich nur dann von Art. 8 GG geschützt, wenn es sich dabei um inhaltsbezogene Bestandteile der Versammlung handelt, ohne die die geplante gemeinsame Meinungsbildung und Meinungsäußerung nicht möglich ist.“
Dann heißt es: “ Wird aber über einen längeren Zeitraum durchgehend auch nachts demonstriert, zieht dies zwangsläufig das Bedürfnis nach einem zeitweiligen Ausruhen oder auch Schlafen der einzelnen Demonstrationsteilnehmer nach sich, so dass auch derartige „Ruhepausen“ von Art. 8 GG geschützt werden, um eine effektive Kundgabe des Anliegens der Versammlungsteilnehmer zu gewährleisten.“
Weiter heißt es „Ob geschlossene Zelte, selbst wenn sie als Kommunikationsort genutzt werden, einer Versammlung unter freiem Himmel grundsätzlich wesensfremd sind, kann daher hier dahinstehen.“
Pavillions und Schlafsäcke wurden schon genehmigt, mit Verweis auf Art.8 GG.
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